Was eine Preisgarantie tatsächlich absichert
„Preisgarantie: ja“ steht in fast jeder Ergebnisliste. Die eigentliche Information steht daneben — nämlich welche Bestandteile des Preises überhaupt garantiert sind und wie lange.
Woraus sich der Endpreis zusammensetzt
Der Betrag, den ein Haushalt je Kilowattstunde zahlt, ist kein einzelner Preis, sondern eine Summe. Vereinfacht lassen sich drei Blöcke unterscheiden:
- Beschaffung und Vertrieb. Der Anteil, den der Lieferant selbst kalkuliert — Einkauf der Energie, Marge, Verwaltung. Dieser Teil steht in seinem Einflussbereich.
- Netzentgelte. Das Entgelt für die Nutzung der Leitungen, festgelegt vom Netzbetreiber und reguliert. Der Lieferant reicht es weiter.
- Steuern, Abgaben und Umlagen. Staatlich festgelegte Bestandteile, ebenfalls durchgereicht.
Nur der erste Block liegt beim Lieferanten. Genau daran orientiert sich, was eine Preisgarantie üblicherweise abdeckt — und was nicht.
Drei Varianten, die alle „Preisgarantie“ heissen
Die Begriffe sind nicht einheitlich geschützt, die Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen Anbietern. In der Praxis begegnen einem drei Grundformen:
| Bezeichnung (üblich) | Umfasst in der Regel | Ausgenommen in der Regel |
|---|---|---|
| Eingeschränkte Preisgarantie | Beschaffung und Vertrieb | Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen |
| Erweiterte Preisgarantie | Beschaffung, Vertrieb, teilweise Netzentgelte | Steuern, gesetzliche Abgaben |
| Vollpreisgarantie | alle Bestandteile | meist nur Änderungen der Umsatzsteuer |
Die eingeschränkte Variante ist die verbreitetste — und diejenige, die am häufigsten missverstanden wird. Sie garantiert exakt den Teil des Preises, den der Anbieter ohnehin selbst kalkuliert. Steigen Netzentgelte oder Umlagen, darf der Endpreis trotz bestehender Garantie steigen.
Was der Unterschied rechnerisch bedeutet
Das folgende Rechenbeispiel arbeitet mit frei gewählten Annahmen und veranschaulicht nur den Mechanismus. Angenommen sind 3.500 kWh Jahresverbrauch und eine Erhöhung der Netzentgelte um 1,5 Cent je Kilowattstunde:
Beide Verträge tragen in der Ergebnisliste das Merkmal „Preisgarantie“. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn sich einer der ausgenommenen Bestandteile ändert.
Die zweite Frage: wie lange
Neben dem Umfang zählt die Laufzeit der Garantie. Beides fällt nicht zwangsläufig zusammen. Üblich sind drei Konstellationen:
- Garantie kürzer als die Vertragslaufzeit. Der Vertrag läuft 24 Monate, die Garantie 12 — nach einem Jahr sind Preisanpassungen möglich, obwohl der Vertrag noch bindet.
- Garantie gleich der Vertragslaufzeit. Der übersichtliche Normalfall.
- Garantie länger als die Mindestlaufzeit. Selten, aber vorteilhaft, weil der Preis auch nach Ende der Bindung noch feststeht.
Die erste Variante ist die unangenehmste, weil sie beide Nachteile kombiniert: keine Preissicherheit und gleichzeitig keine Möglichkeit, kurzfristig zu wechseln. Wer eine Preiserhöhung erhält, hat allerdings in der Regel ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.
Wenn der Preis trotz Garantie steigt
Erreicht ein Haushalt trotz Preisgarantie eine Erhöhungsankündigung, lohnen drei Prüfschritte. Erstens: Welcher Bestandteil wurde erhöht — und ist er von der Garantie ausgenommen? Zweitens: Läuft die Garantie noch, oder ist sie zwischenzeitlich ausgelaufen? Drittens: Enthält das Schreiben einen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht und eine Frist?
Eine angekündigte Preisanpassung ist unabhängig vom Ausgang einer dieser Prüfungen einer der praktischsten Anlässe für einen Tarifvergleich — die Bedingungen sind neu, die Frist ist gesetzt, die Zahlen liegen vor.
Was vor dem Abschluss zu prüfen ist
- Welche Preisbestandteile sind ausdrücklich garantiert — und welche ausgenommen?
- Über welchen Zeitraum gilt die Garantie, gerechnet ab Lieferbeginn oder ab Vertragsschluss?
- Wie verhält sich diese Frist zur Mindestvertragslaufzeit?
- Was gilt nach Ablauf der Garantie — automatische Verlängerung, Preisanpassung, Kündigungsmöglichkeit?
Die Antworten stehen nicht in der Ergebnisliste, sondern in den Vertragsbedingungen und im Produktdatenblatt.
Wenn Preisgarantie und Bonus im selben Vertrag stehen
Viele Tarife kombinieren beides — einen Neukundenbonus für das erste Jahr und eine Preisgarantie über zwölf oder vierundzwanzig Monate. Die beiden Merkmale wirken auf verschiedene Grössen, und genau das macht die Ergebnisliste unübersichtlich.
Der Bonus senkt einmalig die Kosten des ersten Vertragsjahres. Die Preisgarantie hält einen Teil des laufenden Preises konstant. Ein Tarif kann damit im ersten Jahr sehr günstig aussehen, obwohl der garantierte Arbeitspreis über dem Marktniveau liegt — die Garantie sichert dann lediglich einen hohen Preis ab.
Zwei Fragen trennen die beiden Effekte sauber voneinander:
- Wie hoch ist der garantierte Arbeitspreis ohne jeden Bonus? Das ist der Preis, der ab dem 13. Monat gilt und der über die Restlaufzeit entscheidet.
- Laufen Garantie und Bonusbedingung gleich lang? Endet die Garantie nach zwölf Monaten, während der Bonus ein volles Belieferungsjahr voraussetzt, fallen Bonusauszahlung und mögliche Preisanpassung praktisch zusammen.
Wer beide Antworten notiert, kann zwei Angebote auch dann vergleichen, wenn eines mit Bonus und Garantie wirbt und das andere mit keinem von beidem. Der gemeinsame Nenner bleibt der Jahrespreis ohne Bonus.
Einordnung
Eine Preisgarantie ist ein sinnvolles Merkmal — sie macht die Kosten für einen definierten Zeitraum planbar. Sie ist aber kein Ausschluss jeder Preisänderung, und sie ersetzt den Preisvergleich nicht: Ein garantierter hoher Arbeitspreis bleibt ein hoher Arbeitspreis.
Die nützlichere Formulierung lautet deshalb nicht „mit Preisgarantie“, sondern: garantiert für welche Bestandteile, über welchen Zeitraum, zu welchem Preis. Wie sich dieselbe Genauigkeit auf Boni anwenden lässt, steht im Blatt Der Bonus im ersten Jahr und die Rechnung im zweiten.