Die Kündigungsfrist, die den besseren Tarif ausbremst
Der bessere Tarif ist gefunden — und dann steht im Vertrag eine Frist, die ihn um Monate verschiebt. Welche Fristen üblich sind, wo sie stehen und welche Termine den Kalender bestimmen.
Wo die Frist tatsächlich steht
Die Kündigungsfrist gehört zu den Angaben, die selten auf der ersten Seite stehen. Zu finden ist sie an drei Stellen: in der Auftragsbestätigung beim Vertragsabschluss, in den Vertragsbedingungen des Tarifs und — meist am schnellsten auffindbar — auf der letzten Jahresabrechnung, häufig im selben Block wie das Vertragsende.
Wer nur eine dieser Quellen prüft, sollte die Abrechnung wählen: Sie ist aktuell und nennt in der Regel beides, Vertragsende und Frist. Genau diese Kombination wird gebraucht, denn eine Frist allein sagt nichts.
Welche Fristen üblich sind
Die Bandbreite ist gross und hängt vom Tariftyp ab. Typisch — ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Rechtsberatung — sind folgende Konstellationen:
| Tariftyp | Mindestlaufzeit | Übliche Frist |
|---|---|---|
| Grundversorgung | keine | rund zwei Wochen |
| Sondervertrag, kurze Bindung | 1 bis 3 Monate | 1 Monat |
| Sondervertrag, Jahresbindung | 12 Monate | 4 bis 6 Wochen |
| Sondervertrag, lange Bindung | 24 Monate | bis 3 Monate |
Die Übersicht zeigt eine Regelmässigkeit: Je länger die Bindung, desto länger meist auch die Frist. Ein 24-Monats-Vertrag mit drei Monaten Frist ist damit faktisch 21 Monate lang unkündbar — ein Punkt, der beim Vergleich zweier fast gleich teurer Angebote den Ausschlag geben kann.
Die stille Verlängerung
Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich ein Energievertrag in der Regel automatisch. Wie lange, ist vertraglich geregelt — verbreitet sind Verlängerungen um einen Monat, um drei Monate oder um ein weiteres Jahr.
Die einjährige Verlängerung ist die folgenreichste. Wer eine Frist um wenige Tage verpasst, bindet sich damit unter Umständen für ein weiteres volles Jahr an einen Tarif, dessen Preisgarantie und Bonus längst ausgelaufen sind. Das ist der Mechanismus, durch den ein einmal günstiger Vertrag über Jahre zu einem teuren werden kann — ohne dass irgendjemand eine falsche Entscheidung getroffen hätte.
Vom Vertragsende rückwärts rechnen
Die praktische Regel lautet: Nicht vom heutigen Tag vorwärts rechnen, sondern vom Vertragsende rückwärts. Ein Beispiel mit frei gewählten Daten:
Der Puffer von etwa sechs Wochen vor dem letzten Kündigungstag ist kein Sicherheitsdenken, sondern Praxis: In dieser Zeit lassen sich Angebote in Ruhe vergleichen, Bedingungen lesen und der Wechsel anmelden, ohne unter Zeitdruck zu geraten.
Wann die Frist keine Rolle spielt
Es gibt Situationen, in denen die reguläre Frist nicht greift. Die praktisch wichtigste ist die angekündigte Preiserhöhung: Anbieter müssen Preisanpassungen vorab mitteilen, und diese Mitteilung enthält in aller Regel einen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht samt zugehöriger Frist.
Ebenfalls relevant ist der Umzug. Viele Verträge sehen für diesen Fall besondere Regelungen vor — teils die Mitnahme des Vertrags an die neue Adresse, teils ein Kündigungsrecht. Welche Variante gilt, steht in den Vertragsbedingungen; ausführlicher im Blatt Wie ein Umzug den Energievertrag stillschweigend verändert.
Wichtig bei beiden Fällen: Sonderkündigungsrechte sind zeitlich begrenzt. Wer die im Schreiben genannte Frist verstreichen lässt, ist wieder an die reguläre Bindung gebunden.
Wer kündigt — und wie
In der Praxis übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des Altvertrags, sofern ihm dafür eine Vollmacht erteilt wurde. Das ist der Regelfall und der weniger fehleranfällige Weg, weil der neue Anbieter Kündigungstermin und Lieferbeginn aufeinander abstimmt.
Eine zusätzliche eigene Kündigung ist dann meist nicht nötig — und kann den Vorgang stören, wenn dadurch zwei unterschiedliche Beendigungstermine im System landen. Wer dennoch selbst kündigt, sollte auf Nachweisbarkeit achten und keinen Wechsel anmelden, bevor der Beendigungstermin bestätigt ist. Sinnvoll ist ausserdem, nichts zu kündigen, bevor ein neuer Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist: Ohne Anschlussvertrag landet der Haushalt in der Grundversorgung.
Wenn die Frist bereits verstrichen ist
Der Fall ist häufiger, als es scheint: Der Vergleich ist gemacht, ein besseres Angebot liegt vor — und die Kündigungsfrist ist vor zwei Wochen abgelaufen. Der Vertrag hat sich verlängert. Drei Punkte sind dann zu klären.
Erstens: Um wie viel hat er sich verlängert? Eine Verlängerung um einen oder drei Monate ist überschaubar; die nächste Kündigungsmöglichkeit ist dann bald erreicht. Eine Verlängerung um zwölf Monate ist die unangenehme Variante — sie verschiebt den Wechsel um ein volles Jahr.
Zweitens: Gibt es einen anderen Anlass für eine Kündigung? Eine angekündigte Preiserhöhung löst in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht aus, ebenso häufig ein Umzug. Beides läuft unabhängig von der regulären Frist und kann eine Verlängerung vorzeitig beenden.
Drittens: Lohnt sich das Warten überhaupt? Falls die Differenz zum neuen Angebot gering ist, kann ein Jahr Verlängerung wirtschaftlich unerheblich sein. Ist sie dreistellig, lohnt es sich, den nächsten Kündigungstermin sofort zu notieren und rund zwei Monate vorher erneut zu vergleichen — denn das Angebot von heute gilt in einem Jahr ohnehin nicht mehr.
In jedem Fall gilt: Nicht kündigen, bevor feststeht, wann gekündigt werden kann. Eine unwirksame Kündigung schafft keine Klarheit, sondern nur einen weiteren Schriftwechsel.
Einordnung
Die Kündigungsfrist entscheidet nicht darüber, ob ein Wechsel sinnvoll ist — nur darüber, wann er möglich wird. Sie ist damit die Grösse, die den Kalender bestimmt, während Arbeitspreis, Grundpreis und Bedingungen die Entscheidung bestimmen.
Zwei Termine im Jahr genügen, um beides zusammenzubringen: ein Blick auf die Jahresabrechnung, wenn sie kommt, und eine Erinnerung rund zwei Monate vor dem Vertragsende. Wer diese zwei Punkte notiert, verliert kein weiteres Jahr an eine automatische Verlängerung.