Der Abschlag ist eine Schätzung, keine Rechnung
Der monatliche Abschlag fühlt sich an wie eine Rechnung. Er ist aber eine Vorauszahlung auf eine Summe, die erst später feststeht — und genau deshalb ein schlechter Massstab für die Frage, ob der Tarif passt.
Was der Abschlag ist — und was nicht
Energie wird nachträglich abgerechnet, aber laufend verbraucht. Damit nicht einmal im Jahr ein vierstelliger Betrag fällig wird, zahlen Haushalte monatliche Abschläge. Diese Zahlungen sind Vorauszahlungen auf eine noch unbekannte Jahressumme — keine Rechnungen über den Verbrauch des jeweiligen Monats.
Das erklärt eine Eigenheit, die viele irritiert: Der Abschlag im Juli ist genauso hoch wie der im Januar, obwohl im Januar deutlich mehr geheizt wird. Der Betrag ist bewusst geglättet. Die tatsächliche Verteilung über das Jahr spielt für die Höhe der monatlichen Zahlung keine Rolle — nur für die Abrechnung am Ende.
Wie die Höhe zustande kommt
Der Lieferant schätzt den Jahresverbrauch, multipliziert ihn mit dem vereinbarten Arbeitspreis, addiert den Grundpreis und teilt das Ergebnis durch zwölf. Die Schätzung stützt sich in der Regel auf den Verbrauch des Vorjahres. Bei einem neuen Vertrag oder nach einem Umzug fehlt dieser Wert — dann wird mit Durchschnittswerten für die Haushaltsgrösse gerechnet.
Daraus folgt: Die Treffsicherheit des Abschlags hängt davon ab, wie ähnlich das kommende Jahr dem vergangenen ist. Verändert sich etwas — Personenzahl, Homeoffice, ein Elektroauto, eine neue Heizung, ein besonders kalter Winter — weicht die Abrechnung ab, ohne dass der Tarif sich geändert hätte.
Der häufigste Irrtum
Im Alltag dient der Abschlag als gefühlter Preis: „Ich zahle 105 Euro Strom im Monat.“ Für einen Tarifvergleich ist diese Zahl allerdings unbrauchbar, weil sie zwei unabhängige Grössen vermischt — den Preis und die Schätzung.
Ein Haushalt mit teurem Tarif und grosszügig angesetztem Abschlag bekommt am Jahresende Geld zurück und hält seinen Vertrag deshalb für günstig. Ein Haushalt mit günstigem Tarif und knapp bemessenem Abschlag zahlt nach und hält seinen für teuer. Beide Schlüsse sind falsch — es ist derselbe Vorgang mit unterschiedlicher Vorauszahlung.
Zwei Haushalte, dieselbe Verwirrung
Das Beispiel arbeitet mit frei gewählten Annahmen. Beide Haushalte verbrauchen 3.500 kWh Strom im Jahr:
| Position | Haushalt A | Haushalt B |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 37,0 ct/kWh | 32,0 ct/kWh |
| Grundpreis pro Jahr | 140,00 € | 140,00 € |
| Tatsächliche Jahreskosten | 1.435,00 € | 1.260,00 € |
| Monatlicher Abschlag | 130,00 € | 100,00 € |
| Gezahlt im Jahr | 1.560,00 € | 1.200,00 € |
| Ergebnis der Abrechnung | 125,00 € zurück | 60,00 € nachzahlen |
Haushalt A erhält eine Rückzahlung und zahlt trotzdem 175 Euro mehr im Jahr als Haushalt B, der nachzahlen muss. Das Vorzeichen der Abrechnung sagt über die Qualität des Tarifs nichts aus.
Wann eine Anpassung sinnvoll ist
Der Abschlag lässt sich in der Regel jederzeit anpassen. Sinnvoll ist das, wenn sich der Verbrauch dauerhaft verändert hat — nicht, um kurzfristig Geld zu sparen. Vier typische Anlässe:
- Nach der Jahresabrechnung. Der neue Abschlag orientiert sich am tatsächlichen Vorjahresverbrauch.
- Nach einer dauerhaften Veränderung im Haushalt — Personenzahl, Arbeitssituation, neue Geräte.
- Nach einer Preisänderung, wenn der Abschlag noch auf dem alten Preis beruht.
- Nach einem Wechsel, weil der neue Anbieter zunächst mit Schätzwerten arbeitet.
Bewusst hoch oder bewusst niedrig ansetzen
Beide Richtungen haben eine Logik, und beide ändern nichts an der Jahressumme.
Ein knapp bemessener Abschlag lässt mehr Geld im laufenden Monat und erzeugt am Jahresende eine Nachzahlung. Wer diese Nachzahlung nicht zurücklegt, verschiebt das Problem lediglich. Ein grosszügiger Abschlag wirkt wie ein unverzinstes Sparkonto beim Lieferanten: Am Ende gibt es Geld zurück, das über zwölf Monate nicht zur Verfügung stand.
Empfehlenswert ist deshalb weder das eine noch das andere Extrem, sondern ein Abschlag, der die realistisch erwarteten Jahreskosten möglichst genau trifft — und eine getrennte Antwort auf die Frage, ob der Tarif dahinter noch konkurrenzfähig ist. Welche Zeilen dafür gebraucht werden, steht im Blatt Was auf der Jahresabrechnung wirklich zählt.
Was beim Anbieterwechsel mit dem Abschlag passiert
Ein Wechsel setzt den Abschlag zurück. Der neue Lieferant kennt den Haushalt nicht und schätzt zunächst auf Basis der Angaben, die bei der Anmeldung gemacht wurden — in der Regel des angegebenen Jahresverbrauchs. Wurde dort ein grob gerundeter oder geschätzter Wert eingetragen, ist der erste Abschlag entsprechend ungenau.
Das führt zu einer häufigen Enttäuschung: Der neue Tarif ist günstiger, der erste Abschlag aber höher als der alte. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Frage der Schätzgrundlage. Der alte Anbieter rechnete mit Jahren an Verbrauchsdaten, der neue mit einer einmaligen Angabe.
Drei Punkte helfen, den Übergang sauber zu halten:
- Bei der Anmeldung den tatsächlichen Jahresverbrauch angeben — die Zahl aus der letzten Abrechnung, nicht eine gerundete Schätzung.
- Den Zählerstand zum Wechseltermin selbst ablesen und beiden Anbietern übermitteln. Er trennt die Schlussrechnung des alten von der ersten Abrechnung des neuen Vertrags.
- Nach der ersten Abrechnung den Abschlag prüfen — spätestens dann liegt beim neuen Anbieter ein realer Verbrauchswert vor.
Bis dahin gilt dieselbe Regel wie zuvor: Die Höhe des Abschlags sagt nichts darüber, ob der neue Tarif günstiger ist. Diese Frage beantwortet allein der Vergleich von Arbeitspreis, Grundpreis und Jahresverbrauch.
Einordnung
Der Abschlag ist ein Zahlungsplan, kein Preis. Er beantwortet die Frage, wie die Kosten über das Jahr verteilt werden — nicht die Frage, wie hoch sie sind. Für die zweite Frage braucht es den Jahresverbrauch, den Arbeitspreis und den Grundpreis.
Wer beide Ebenen sauber trennt, vermeidet zwei verbreitete Fehlschlüsse: aus einer Rückzahlung auf einen guten Vertrag zu schliessen und aus einer Nachzahlung auf einen schlechten.