Wie ein Umzug den Energievertrag stillschweigend verändert
Beim Umzug ändern sich Adresse, Zähler, Netzgebiet — und oft auch der Tarif, ohne dass jemand etwas unterschreibt. Welche Schritte den Vertrag in der eigenen Hand behalten.
Was beim Einzug automatisch passiert
Wer in eine Wohnung zieht und den Lichtschalter betätigt, bezieht Strom — auch ohne Vertrag. Dieser Bezug ist nicht kostenlos und nicht rechtsfrei: Er begründet ein Versorgungsverhältnis mit dem örtlichen Grundversorger, dem Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet.
Das ist eine sinnvolle Regelung — sie verhindert, dass jemand am Einzugstag ohne Strom dasteht. Sie führt aber dazu, dass Haushalte in einen Tarif geraten, den sie nie ausgewählt haben. Und die Grundversorgung ist nicht automatisch der günstigste Tarif im Netzgebiet, wie im Blatt Warum die Grundversorgung selten der günstigste Tarif ist ausgeführt.
Drei Wege, die offenstehen
Bei einem Umzug gibt es für einen bestehenden Energievertrag typischerweise drei Möglichkeiten. Welche gilt, steht in den Vertragsbedingungen:
- Der Vertrag zieht mit. Viele Sonderverträge lassen sich an die neue Adresse übertragen, sofern der Anbieter dort liefert. Preis und Bedingungen können sich dabei ändern, weil Netzentgelte regional unterschiedlich sind.
- Der Vertrag endet. Manche Verträge sehen für den Umzug ein Kündigungsrecht vor — teils für beide Seiten. Dann ist ein neuer Vertrag nötig.
- Es wird bewusst neu abgeschlossen. Der Umzug ist ohnehin einer der wenigen Momente, in denen Verbrauch, Wohnsituation und Vertragslage gleichzeitig auf dem Tisch liegen.
Der dritte Weg ist der einzige, bei dem der Haushalt die Bedingungen aktiv bestimmt. Die ersten beiden ergeben sich, wenn nichts entschieden wird.
Der Zählerstand ist der wichtigste Termin
Am Aus- und am Einzugstag sollten die Zählerstände abgelesen und dokumentiert werden — für Strom und, sofern vorhanden, für Gas. Dieser Wert trennt die Abrechnung des alten Haushalts von der des neuen. Fehlt er, wird geschätzt, und die Schätzung geht selten zugunsten des Ausziehenden aus.
- Zählernummer — sie steht auf dem Gerät und identifiziert die Entnahmestelle eindeutig.
- Zählerstand zum Übergabetag, vollständig inklusive Nachkommastellen.
- Datum und Uhrzeit der Ablesung.
- Foto des Zählers, auf dem Nummer und Stand gemeinsam erkennbar sind.
Idealerweise wird das Protokoll gemeinsam mit dem Vormieter oder Vermieter unterschrieben — im Übergabeprotokoll der Wohnung ist dafür meist ein Feld vorgesehen.
Warum das neue Netzgebiet den Preis verändert
Energiepreise sind regional unterschiedlich, und zwar nicht nur wegen der Anbieter. Ein erheblicher Teil des Preises besteht aus Netzentgelten, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden und sich zwischen Regionen deutlich unterscheiden können.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Ein Tarif, der an der alten Adresse günstig war, muss es an der neuen nicht sein — selbst beim selben Anbieter und beim selben Verbrauch. Zweitens: Ein Vergleich nach dem Umzug braucht zwingend die neue Postleitzahl. Ergebnisse für die alte Adresse sind nicht übertragbar.
Ein Zeitplan, der funktioniert
Die folgende Reihenfolge vermeidet die üblichen Lücken:
| Zeitpunkt | Schritt |
|---|---|
| rund 6 Wochen vorher | Vertragsbedingungen prüfen: Umzugsklausel, Laufzeit, Kündigungsfrist |
| rund 4 Wochen vorher | Anbieter über den Umzug informieren, neue Adresse und Termin melden |
| rund 3 Wochen vorher | Tarife für die neue Postleitzahl vergleichen, Verbrauch realistisch schätzen |
| rund 2 Wochen vorher | neuen Vertrag abschliessen, Lieferbeginn auf den Einzugstag legen |
| am Umzugstag | Zählerstände alt und neu ablesen, fotografieren, protokollieren |
| in den Tagen danach | Zählerstände übermitteln, Abschlagshöhe prüfen |
Wer den Verbrauch für die neue Wohnung nicht kennt, sollte ihn nicht raten. Brauchbare Anhaltspunkte liefern der eigene bisherige Verbrauch, korrigiert um Wohnfläche und Personenzahl, sowie die Angabe des Vormieters, sofern verfügbar. Zu niedrig angesetzte Werte führen später zu Nachzahlungen, wie im Blatt Der Abschlag ist eine Schätzung, keine Rechnung beschrieben.
Fünf Fehler, die regelmässig vorkommen
- Den alten Vertrag kündigen, bevor ein neuer steht. Ergebnis: Grundversorgung am neuen Wohnort.
- Den Zählerstand nicht dokumentieren. Ergebnis: geschätzte Schlussrechnung ohne Grundlage für einen Widerspruch.
- Den Tarif der alten Adresse vergleichen. Ergebnis: Preise, die im neuen Netzgebiet nicht gelten.
- Die Umzugsklausel übersehen. Ergebnis: ein Vertrag, der ungewollt weiterläuft — oder ungewollt endet.
- Gas vergessen. Strom wird meist bedacht, Gas seltener — obwohl dort die Beträge häufig grösser sind.
Wenn die Wärme über die Nebenkosten läuft
Nicht jeder Haushalt hat einen eigenen Gasvertrag. In Wohnungen mit Zentralheizung, Fernwärme oder Contracting-Lösungen wird die Wärme häufig über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters umgelegt. Dann gibt es für den Haushalt keinen Anbieter, den er wechseln könnte.
Das ändert die Ausgangslage grundlegend, ist aber leicht zu übersehen — gerade beim Umzug, wenn Strom und Wärme gedanklich zusammengehören. Praktisch heisst es:
- Strom bleibt frei wählbar. Der Stromliefervertrag wird fast immer direkt zwischen Haushalt und Lieferant geschlossen, unabhängig von der Heizungsart.
- Wärme ist es meist nicht. Bei Zentralheizung oder Fernwärme bestimmt der Eigentümer den Versorger. Der Hebel liegt dann beim Verbrauch, nicht beim Tarif.
- Die Abrechnung folgt anderen Regeln. Heizkosten werden über die Betriebskostenabrechnung verteilt, nicht über eine Jahresabrechnung des Energielieferanten. Prüfpunkte sind dort der Verteilerschlüssel und die abgelesenen Werte, nicht Arbeits- und Grundpreis.
Vor dem Umzug lohnt deshalb eine einfache Frage an Vermieter oder Vorbesitzer: Wird die Wohnung mit einer eigenen Therme beheizt — dann braucht es einen eigenen Gasvertrag — oder zentral, dann nicht. Die Antwort entscheidet, ob beim Vergleich eine oder zwei Sparten zu betrachten sind.
Einordnung
Ein Umzug ist einer der wenigen Momente, in denen ein Energievertrag ohnehin angefasst werden muss. Genau das macht ihn zum praktischsten Zeitpunkt für einen Vergleich: Der Verbrauch wird neu geschätzt, das Netzgebiet ändert sich, Fristen sind häufig ausser Kraft.
Wer diesen Moment ungenutzt lässt, trifft trotzdem eine Entscheidung — nämlich die für den Tarif, den das System zuweist. Wer ihn nutzt, hat für die kommenden Jahre einen bewusst gewählten Ausgangspunkt.